Denkmalschutz: Das Dach eines historischen Gebäudes erneuern
Bei Dachsanierungen im Bereich Denkmalschutz gut beraten mit Dauber aus Olsberg-Bigge gut beraten.
Ihr Gebäude steht unter Denkmalschutz und das Dach muss erneuert werden? Mit einer fachgerechten Dachsanierung unter Berücksichtigung der Auflagen der Denkmalpflege können Sie den unverwechselbaren Charme Ihres Gebäudes erhalten und den Komfort an moderne Bedürfnisse anpassen.
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Denkmalpflege mit Herz und Leidenschaft
Die Ausstrahlung, die von historischen Gebäuden ausgeht, ist etwas ganz Besonderes. Egal, ob Arbeiterhaus, Villa, Kirche, Burg, Schloss oder Werkstätte – sie alle haben viel erlebt und stellen Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur dar. Das allgemeine Interesse sie zu erhalten ist groß und für die meisten Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude eine richtige Herzenzangelegenheit.
Dachziegel für historische Dächer
Ziel der Denkmalpflege ist es, das äußere Erscheinungsbild möglichst zu erhalten und dabei gleichzeitig modernen Anforderungen an die Funktionalität gerecht zu werden. Im Hinblick auf eine Dacherneuerung sind auch heute noch viele historische Dachziegelformen erhältlich, wie z. B. der traditionelle Biberschwanzziegel. Jedoch ist mit Abweichungen (Farbton, Material, Form) im Vergleich zum historischen Original zu rechnen. Daher ist eine enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Amt für Denkmalpflege wärmstens zu empfehlen.
Zusammenarbeit mit örtlicher Denkmalpflege
Wer eine Immobilie sanieren möchte, die unter Denkmalschutz steht, sollte die Auflagen der Denkmalpflege sowie den Umgang mit historischen Bauweisen und -materialien kennen. Trotzdem wird es bei jeder Sanierung Herausforderungen geben, bei denen ein Kompromiss mit dem örtlichen Amt für Denkmalpflege erforderlich ist.
Historische Dachziegel-Modelle:
- Hohlziegel (Mönch-Nonnen-Ziegel oder Klosterziegel)
- Krempziegel
- Biberschwanzziegel
- Herzziegel
In diesem Artikel:
Lassen sich Denkmalschutz und neue Dachfenster vereinen?
Normalerweise ist der nachträgliche Einbau von Dachfenstern genehmigungsfrei. Nicht so bei denkmalgeschützten Gebäuden. Immer dann, wenn eine von außen sichtbare Veränderung am geschützten Gebäude vorgenommen werden soll, ist diese vorab bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen.
Was ist beim Denkmalschutz beachten?
Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, ist so wenig wie möglich am Erscheinungsbild zu verändern. Gleichzeitig soll die historische Substanz bestmöglich erhalten bleiben. Jede Sanierungsmaßnahme, die das historische Gesamtbild verändert, kann abgelehnt werden. Das gilt auch für den Außenbereich (Zaun, Außenbeleuchtung, Bewegungsmelder) und Installationen (wie Satellitenschüssel etc.). Daher ist es unbedingt notwendig, vor jeder Veränderung Ihrer Immobilie zuerst Rücksprache mit dem zuständigen Denkmalamt zu halten.
Wie viel kostet denkmalgerechte Sanierung?
Jedes historische Gebäude ist individuell und muss im Hinblick auf eine Preiskalkulation für Sanierungsmaßnahmen genau betrachtet werden. Ausschlaggebend sind der aktuelle Zustand des Gebäudes sowie die Auflagen der Denkmalschutzbehörde.
Da eine Sanierung unter Einhaltung der Denkmalschutzauflagen komplex sein kann, gehört der Auftrag in versierte Hände eines Fachbetriebes. Als Eigentümer/in investieren Sie damit in die Zukunft Ihres Gebäudes und können außerdem von öffentlichen Förderungen und Steuerersparnissen profitieren.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Förderungen und Zuschüsse
Zwar können die Auflagen des Denkmalschutzes eine Sanierung erschweren und verteuern, jedoch stehen jeder/m Eigentümer/in verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
So können für die Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Gebäude bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite und einmalige Zuschüsse beantragt werden, auch steuerliche Vergünstigungen sind möglich. Darüber hinaus bieten die einzelnen Bundesländer nicht selten ergänzende Förderprogramme an.